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   BFH, 16.10.2012 - I B 64/12   

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https://dejure.org/2012,40338
BFH, 16.10.2012 - I B 64/12 (https://dejure.org/2012,40338)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2012 - I B 64/12 (https://dejure.org/2012,40338)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - I B 64/12 (https://dejure.org/2012,40338)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Darlegung einer Divergenz durch Hinweis auf (vermeintlichen) Rechtsanwendungsfehler

  • openjur.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Darlegung einer Divergenz durch Hinweis auf (vermeintlichen) Rechtsanwendungsfehler

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Darlegung einer Divergenz durch Hinweis auf (vermeintlichen) Rechtsanwendungsfehler

  • Bundesfinanzhof

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Darlegung einer Divergenz durch Hinweis auf (vermeintlichen) Rechtsanwendungsfehler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Darlegung einer Divergenz durch Hinweis auf (vermeintlichen) Rechtsanwendungsfehler

  • rewis.io

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Darlegung einer Divergenz durch Hinweis auf (vermeintlichen) Rechtsanwendungsfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwStG 2002 § 20 Abs. 4
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die tatsächlichen Anforderungen an eine Einlagehandlung i.S. von § 20 Abs. 4 UmwStG 2002 mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Darlegung einer Divergenz durch Hinweis auf vermeintlichen Rechtsanwendungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.09.1993 - X R 37/91

    Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muß unmißverständlich bekundet

    Auszug aus BFH, 16.10.2012 - I B 64/12
    Damit ist aber eine Divergenz zu der vom FG angeführten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829; vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172) i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nicht dargelegt.

    Vielmehr hat das FG das Erfordernis der eindeutigen Einlagehandlung, das im BFH-Urteil in BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172 in den Fällen einer Aufnahme in das betriebliche Bestandsverzeichnis oder einer Erfassung in der laufenden Buchführung oder der ausdrücklichen Erklärung gegenüber dem FA bejaht wurde, im konkreten Streitfall mit Blick auf das Besprechungsprotokoll vom 18./20. November 2003 nur dann als erfüllt angesehen, wenn eine entsprechende Dokumentation "bis zum Ende des Jahres 2003" erstellt worden wäre.

  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

    Auszug aus BFH, 16.10.2012 - I B 64/12
    Damit ist aber eine Divergenz zu der vom FG angeführten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829; vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172) i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nicht dargelegt.
  • FG Köln, 01.03.2012 - 10 K 2285/09

    Voraussetzung einer Einlage

    Auszug aus BFH, 16.10.2012 - I B 64/12
    Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Köln, Urteil vom 1. März 2012 10 K 2285/09, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1509).
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